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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Hurrikan der Blasmusik inklusive Campingplatz

1. Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im Verhältnis der Veranstaltungsbesucher (nachfolgend: “Besuchende“ genannt) mit dem Musikverein Unlingen e.V. (nachfolgend: “Veranstaltende“ genannt). Musikverein Unlingen e.V. und der Ticketkäufer werden mit Kauf eines Tickets Vertragspartner. Diese AGB gelten ab dem 01.01.2022, egal wann das Ticket gekauft wurde.

2. Allgemeine Bestimmungen

(1) Der Einlass ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich.

(2) Der Einlass zum Campingplatz ist nur Personen erlaubt, die 18 Jahre oder älter sind.

(3) Beim Einlass zum Konzert unter 18 Jahren wird ein PartyPass benötigt. Es werden keine Bescheinigungen für “Erziehungsberechtigte Personen” akzeptiert.

(4) Der Besuchende erklärt sich beim Einlass damit einverstanden, vom Sicherheitsdienst eine Leibes- sowie Taschenvisitation vornehmen zulassen. Ist der Besuchende damit nicht einverstanden, kann ihm der Einlass verwehrt werden. Ein Anspruch auf Ersatz der Ticketkosten besteht für diesen Fall nicht. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes und des Veranstaltenden ist jederzeit Folge zu leisten.

(5) Der Veranstaltende behält sich das Recht vor, dem Besuchenden den Einlass, aus wichtigem Grund, zur Veranstaltung zu verweigern. Wichtige Gründe sind insbesondere ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Besuchenden, eine offensichtlich menschenverachtende, rassistische, homophobe, genderfeindliche Kleidung.

(6) Das Mitbringen von spitzen- und pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen, waffenähnlichen oder -geeigneten bzw. gefährlichen Gegenständen, Wurfsternen und Reizgas ist generell untersagt.

(7) Das Ticket wird an der Kasse (für Kombiticket am Campingplatz, für Konzertticket am Eingang des Festzelts) entwertet. Dafür erhält der Gast ein Stoffarmband (für Campinggäste in anderer Farbe als für Konzertgäste). Das Konzert-Stoffarmband berechtigt nur zum Betreten der Veranstaltung „Hurrikan der Blasmusik“. Das Campingarmband berechtigt zum Eintritt in den Campingplatz zu dessen Öffnungszeiten sowie der Veranstaltung „Hurrikan der Blasmusik“. Ein entwertetes Ticket berechtigt nicht mehr zum Eintritt.

(8) Falls erforderlich behält sich der Veranstaltende das Recht vor, von dem Besuchenden den notwendigen G-Nachweis auf das Coronavirus (Geimpft/Genesen/Getestet) zu überprüfen. Des Weiteren erklärt sich jeder Besuchende mit den Hygieneregeln des Veranstaltenden einverstanden sobald er das Gelände betritt. Sollten Verstöße zur Anmeldung kommen, behält sich der Veranstaltende das Recht vor den Gast der Veranstaltung zu verweisen. Der entsprechende Zugang zum Gelände wird anschließend verwehrt, weil das Ticket entwertet wurde.

(9) Der Besuchende hat keinen Anspruch auf Ersatz bei Verlust des Tickets.

(10) Ticketbestellungen für die kein Geldeingang innerhalb von 2 Wochen nach Aufgabe der Bestellung verzeichnet wurde, verlieren ihre Gültigkeit.

3. Änderungen der Veranstaltung

(1) Da die Veranstaltung eine Zeltveranstaltung ist, findet diese bei jedem Wetter statt, solange der Veranstaltende die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung abgebrochen. Gleiches gilt bei höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung sowie aufgrund Gefährdung von Besuchenden oder bei drohender Eskalation bspw. durch zu große Menschenansammlungen.

(2) Im Falle der vollständigen Absage einer Veranstaltung vor deren Beginn können bereits erworbene Tickets innerhalb von zwei Monaten ab dem geplanten Ende der Veranstaltung beim Veranstaltenden gegen Erstattung des tatsächlich bezahlten Ticketpreises zurückgegeben werden. Nach Ablauf dieser Rückgabefrist ist eine Rückerstattung des Ticketpreises nicht mehr möglich.

(3) Der Veranstaltende behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen, soweit die Durchführung unmöglich oder unzumutbar und zugleich die Verlegung für den Besuchenden zumutbar ist.

(4) Im Falle der Absage, des Abbruches, der Verschiebung bzw. Programmänderung der Veranstaltung werden keine wie immer damit zusammenhängenden Kosten des Kunden (wie etwa Nächtigungs-, Verpflegungs- und/oder Anfahrtskosten) ersetzt.

(5) Der Besuchende hat keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, wenn der Veranstaltende den Ausfall nicht zu vertreten hat.

4. Programm

(1) Änderungen werden seitens des Veranstaltenden so schnell wie möglich bekannt gegeben.

(2) Der Veranstaltende hat die Möglichkeit, aus wichtigem Grund, die Veranstaltung zu ändern.

(3) Der Veranstaltende hat abgesehen von der Auswahl der Künstler keinen unmittelbaren Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietungen.

5. Weiterverkauf

(1) Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. Die Tickets dürfen auch privat nicht zu einem höheren Preis als der aufgedruckte Ticketpreis zzgl. nachgewiesener Gebühren veräußert werden.

(2) Eine Verwendung zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstaltenden untersagt.

(3) Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Besuchenden ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstaltenden untersagt.

6. Sicherheit

(1) Bei der Veranstaltung wird der Pegel von 95 dB voraussichtlich überschritten, somit besteht die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden. Um dies zu verhindern, wird dem Besuchenden grundsätzlich empfohlen, Gehörschutz zu verwenden.

(2) Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstaltenden für auftretende Hörschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist ausgeschlossen. Es sei denn, der Veranstaltende handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.

7. Getränke und Lebensmittel

(1) Das Mitbringen von Getränken und Lebensmitteln in das Festzelt ist verboten.

8. Ton- und Filmaufnahmen

(1) Das Fotografieren auf dem Veranstaltungsgelände ist nur mit Handys mit Kamerafunktion und nur für den privaten Gebrauch erlaubt.

(2) Mitschnitte und/oder Aufzeichnungen, die ohne eine explizite Erlaubnis des Veranstaltenden und/oder eines Künstlers gemacht werden, sind verboten. Der Veranstaltende ist berechtigt, widerrechtlich hergestellte Aufnahmen zu löschen bzw. löschen zu lassen. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt.

(3) Jede Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstaltenden unzulässig.

9. Nutzungsrechte

Auf dem Konzert werden durch den Veranstaltenden Foto- und Filmaufnahmen erstellt. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der Besuchende unwiderruflich in die Anfertigung von Aufnahmen und die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien und Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstaltenden oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung im Internet auf der Website des Veranstaltenden, ein.

10. Haftung

(1) Eine Haftung des Veranstaltenden ist für alle Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

(2) Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstaltenden oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstaltenden beruhen.

(3) Dies gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstaltenden oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstaltenden beruhen.

11. Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

(2) Sollte eine oder mehrere Klauseln unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Klauseln nicht berührt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, ist der Gerichtsstand Riedlingen.

Musikverein Unlingen e.V.
Unlingen, Deutschland, den 31.01.2022